Wieserevent GmbH
Inhaber: Harald Wieser
Hoffeld 30
9751 Sachsenburg
AUSTRIA
harald@wieserevent.at
+43 (0) 664 130 78 79
Firmenbuchnummer: FN 500427 y.
Wieserevent GmbH
Inhaber: Harald Wieser
Hoffeld 30
9751 Sachsenburg
AUSTRIA
harald@wieserevent.at
+43 (0) 664 130 78 79
Firmenbuchnummer: FN 500427 y.
UID-Nummer: ATU73891327
Geschäftsführer & Eigentümer: Harald Wieser
Organisation von Veranstaltungen | Eventorganisation
Kammer der Wirtschaftskammer Kärnten, Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau
1.1. Die Wieserevent GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB sind ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens und die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1.6. Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, etc.) in ihren Nutzungsbedingungen vorsehen, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht das Risiko, dass Inhalte ohne Vorankündigung entfernt werden. Die Agentur haftet nicht für eine solche Entfernung. Sollte eine Beschwerde eines Dritten eingehen, wird die Anzeige sofort entfernt und es kann einige Zeit dauern, bis der ursprüngliche, rechtmäßige Zustand wiederhergestellt ist. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur keine Kontrolle über die Richtlinien der Anbieter hat und dies als Risiko in die Auftragserfüllung einfließt.
3.1. Wird die Agentur vom potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss eingeladen, ein Konzept zu erstellen, so tritt mit der Einladung ein „Pitching-Vertrag“ in Kraft, der ebenfalls diesen AGB unterliegt.
3.2. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur mit der Konzepterstellung kostenintensive Vorleistungen erbringt, ohne dass eine Verpflichtung zur Leistungserbringung des Kunden besteht.
3.3. Das Konzept ist urheberrechtlich geschützt, insbesondere die sprachlichen und grafischen Teile, die als „Werk“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gelten. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne die Zustimmung der Agentur ist dem Kunden untersagt.
3.4. Das Konzept enthält auch Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und daher nicht urheberrechtlich geschützt sind. Diese Ideen, wie Werbeslogans, Werbetexte und Grafiken, sind ebenfalls geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt werden.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur präsentierten kreativen Ideen nicht außerhalb des Korrektivs eines späteren Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten.
3.6. Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass ihm bereits vor der Präsentation Ideen präsentiert wurden, die er selbst entwickelt hat, so hat er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach der Präsentation mitzuteilen.
3.7. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die präsentierten Ideen neu und von der Agentur entwickelt wurden. Bei Verwendung dieser Ideen ist die Agentur als Urheber anzuerkennen.
3.8. Der Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien, die 20% Umsatzsteuer umfasst. Die Befreiung tritt erst nach vollständiger Zahlung ein.
4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder der Auftragsbestätigung sowie dem Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
4.2. Alle Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen und sonstigen Materialien sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen nach Eingang schriftlich zu genehmigen oder zu beanstanden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als genehmigt.
4.3. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Der Kunde trägt die Kosten, die durch seine unrichtigen, unvollständigen oder verspätet gelieferten Angaben entstehen.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf Urheber-, Marken- und andere Rechte Dritter zu überprüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur haftet nicht für Rechteverletzungen, es sei denn, die Agentur hat ihre Warnpflicht nicht erfüllt. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
5.1. Die Agentur ist berechtigt, für die Erbringung von Leistungen Dritte zu beauftragen, dies erfolgt nach freiem Ermessen.
5.2. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und deren fachliche Qualifikation prüfen.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Verpflichtungen, die gegenüber Dritten bestehen und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, zu erfüllen.
6.1. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet nach Erbringung der vereinbarten Leistungen, es sei denn, er wird von einer der Parteien gemäß den nachstehenden Bestimmungen gekündigt.
6.2. Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [X] Wochen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich.
6.3. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
7.1. Die Haftung der Agentur für Schäden, die dem Kunden durch fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen, ist auf den vertraglich vereinbarten Betrag begrenzt.
7.2. Die Agentur haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
7.3. Für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, haftet die Agentur nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.1. Im Falle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen, wird die Erfüllung des Vertrages ausgesetzt, bis die Umstände dies wieder ermöglichen.
9.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen vertraulichen Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.1. Es gilt österreichisches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Spittal/Drau vereinbart.
11.1. Die Agentur ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
11.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wieserevent GmbH an.